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Begriffe im Finanzwesen und Forderungsmanagement –
Von Ihrem Inkassoinstitut in Wien, Österreich

Finden Sie hier die verschiedensten Begriffe und Definitionen im Bereich Forderungsmanagement. Als kompetentes Inkassoinstitut stehen wir von B4B Forderungsmanagement und Inkassoges.m.b.H. in Wien gerne zur Verfügung, sollten Sie den einen oder anderen Begriff vermissen oder etwas unklar erscheinen.

AUSGLEICH

Der gerichtliche Ausgleich ist ein Übereinkommen des Schuldners mit der Mehrheit der am Ausgleichsverfahren partizipierenden Gläubiger, wie deren Ansprüche und auch jene der nicht teilnehmenden Kreditoren in gleicher Art befriedigt werden können. Charakteristisch für diese Methode sind der Mehrheitszwang und die gerichtliche Bestätigung.

BILANZ

Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das Vermögen zeigt die Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel, das Kapital die Ansprüche der Gläubiger (Fremdkapital) und der Unternehmer (Eigenkapital) an das Vermögen (Herkunft). Die Bilanz ist – gemeinsam mit den übrigen Bestandteilen des Jahresabschlusses – ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Lage und Entwicklung eines Unternehmens. Die sogenannten Bilanzkennzahlen, Verhältniszahlen aus Positionen der Aktiv- und/ oder Passivseite, gehören daher zu den meistbeachteten Kriterien der Fundamentalanalyse.

BONITÄT

Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit (Fähigkeit zur Schuldenbedienung).

GRUNDBUCH

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte, wie Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht sowie Dienstbarkeiten und Reallasten (von beiden gibt es verschiedene Arten), eingetragen werden. Darüber hinaus kann durch Anmerkungen wie beispielsweise Anmerkung der Rangordnung und Ersichtlichmachungen auf bestimmte rechtlich erhebliche Tatsachen hingewiesen werden.

Die Bedeutung des Grundbuchs liegt vor allem darin, dass die erwähnten dinglichen Rechte nur durch Eintragung in das Grundbuch erworben werden können (so genannter Eintragungsgrundsatz) und dass jede/r grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs vertrauen kann (so genannter Vertrauensgrundsatz).

INSOLVENZ

Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

KONKURS

Im Gegensatz zum Ausgleichsverfahren wird beim Konkurs das Unternehmen nach Einleitung des Verfahrens nicht durch den/die SchuldnerIn, sondern von dem/der MasseverwalterIn weitergeführt. Der/Die SchuldnerIn wird bei Vorliegen eines Konkurses als GemeinschuldnerIn bezeichnet.

RATENZAHLUNG

Eine Vereinbarung des Schuldners mit einem Gläubiger, eine ausstehende Forderung in Teilbeträgen zu begleichen.

ROI

Die Berechnung des Return on Investment (ROI) ist ein in den USA verbreitetes Verfahren zum Rentabilitätsvergleich, das den erwarteten Jahresgewinn alternativer Investitionsprojekte auf das investierte Kapital bezieht.

ROE

Der „Return on Equity“ gibt die Verzinsung des eingesetzten Kapitals an.

EPS

„Earnings per Share“ beziffert die Erträge pro Aktie.

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